Für den Versicherungsnehmer

  • Kurzfristige Terminkoordination.
  • Unabhängige Verhandlungspositionen durch Einbeziehung von uns als Sachverständige.
  • Erläuterung der im Schadenfall als Nachweis benötigten Unterlagen und Dokumentation sowie deren Aufarbeitung, zur Vorlage bei dem Versicherer für eine erfolgreiche Schadenregulierung.
  • Beratung zu Vertragsinhalten, bezogen auf den Schadenfall.
  • Erstellung von Schadenminderungskonzepten, für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Produktion.
  • Empfehlung von geeigneten Fachunternehmen zur Durchführung von Schadenminderungsmaßnahmen wie z.B. Reparatur- und Sanierungsarbeiten, sowie Warenverwertungen.
  • Einschätzung der Schadenhöhe für Verhandlungen mit dem Versicherer und Empfehlung von begründeten Abschlagszahlungen.
  • Bei Anstreben einer vorzeitigen Abrechnung eines Schadens wird ein angemessener Vergleichsvorschlag erarbeitet.
  • Prüfung aller möglichen Ansprüche aus den betroffenen Versicherungsverträgen.
  • Bei Bedarf, Zusammenstellung eines Expertenteams aus den jeweilig benötigten Fachgebieten, z.B. Ursachenermittler, Gebäudesachverständige, technische Sachverständige, chemische Sachverständige, etc..
  • Feststellung des Schadens, dem Umfang und der Höhe nach

    1. Die Ermittlungen des Schadens an Warenvorräten und der Betriebsunterbrechung, dem Umfang und der Höhe nach, bildet unsere Kernkompetenz. Die qualifizierte Einbringung unserer Leistungen ist ein maßgeblicher Beitrag zum Gelingen eines erfolgreichen Schadenmanagements.
    2. Bewertung der Warenvorräte zu Wiederbeschaffungspreisen, Herstellkosten und/oder erzielbaren Verkaufspreisen
    3. Ermittlung der Fixkosten und des Gewinns bei Betriebsunterbrechungsschäden (versicherter Anteil).

Jeder Versicherungsnehmer ist berechtigt, im Schadenfall ein bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren zur verbindlichen Schadenfeststellung, in Form eines außergerichtlichen Schiedsverfahrens, einzuleiten. Die Kosten hierfür sind in der Regel in den Versicherungsverträgen mit abgedeckt.