Rückwirkungsschäden

Als Rückwirkungsschäden werden Ertragsausfälle bezeichnet, die bei einem Betrieb entstehen, als Folge eines Schadenereignisses in einem Fremdbetrieb, z.B.  bei einem Zulieferer oder Abnehmer. Der versicherte Betrieb hat dabei selbst keinen Sachschaden erlitten.

Der Wegfall von Zulieferern oder Abnehmern und die sich daraus resultierenden Ertragsverluste stellt ein Risiko für den eigenen Betrieb dar. Ein solches kann mit einer entsprechenden Versicherung für Rückwirkungsschäden abgesichert werden.

Rückwirkungsschäden gehören nicht zum Standarddeckungsumfang einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Dieses Risiko muss daher gesondert abgedeckt werden.