Haftpflichtschäden
Im Rahmen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung werden Ansprüche Dritter infolge betrieblicher Tätigkeiten abgedeckt, sofern diese schuldhaft verursacht wurden. Dies können
- Personenschäden,
- Sachschäden, oder
- Schäden infolge Fehlberatung
sein, welche in Vermögensschäden resultieren.
Oftmals werden Vermögensschäden vor Gericht ausgetragen. Daher bedarf es einer genauen Begutachtung des Sachverhaltes sowie der geltend gemachten Forderungen.
Verdienstausfallschäden
Als Folge eines Schadenereignisses kommt es beim Geschädigten in vielen Fällen zu Minderleistungen oder zeitlichen Arbeitsunterbrechungen. Bei selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten führt dies oftmals zu Verdienstausfällen und/oder eintretendem Gewinnrückgang.
Bei Verdienstausfallschäden sowie bei Haftpflichtschäden spielt die Prognose über die Einkommensentwicklung im Zeitraum der Einschränkung eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren aus der Vergangenheit, wie Anzahl der Mitarbeiter, Betriebseinnahmen und -ausgaben, Kostenstruktur und Gewinnentwicklung sowie der zukünftigen Marktentwicklung der jeweiligen Branche, können verlässliche Zukunftserwartungen prognostiziert werden.