Ertragsausfälle minimieren – fundierte Analysen für eine faire Regulierung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung hat im Schadenfall eine wirtschaftlich existentielle Bedeutung und ist eine enorm wichtige Form der Versicherung. Voraussetzung für die Haftung einer Betriebsunterbrechung ist ein versichertes Ereignis, zum Beispiel ein Brand. Führt solch ein Ereignis zu einer Minderleistung oder gar zu einer Unterbrechung der Betriebstätigkeit und aufgrund dessen zu einem Ertragsausfall, so ist dieser im Rahmen der Betriebsunterbrechung versichert.

Ein Betriebsunterbrechungsschaden definiert sich aus dem entgangenen Gewinn, fortlaufenden Kosten, die der Betrieb ohne die Unterbrechung erwirtschaftet hätte und Aufwendungen zur Schadenminderung.

Sinnvolle Schadenminderungsmaßnahmen sind von hoher Bedeutung. Dazu zählen Arbeiten zur Schadenbeseitigung, Beschleunigungsmaßnahmen für Wiederinstandsetzung sowie Schaffung von Provisorien zur Betriebsfortführung. Diese dienen nicht nur dazu, Produktions- und Umsatzverluste zu verhindern, sondern ebenso dem Erhalt der Kunden und des Marktanteils.

Häufige Fragen zu Betriebsunterbrechungsschäden

Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?

Ein Betriebsunterbrechungsschaden kann entstehen, wenn ein versichertes Schadenereignis betriebliche Abläufe beeinträchtigt und hierdurch Erträge ausfallen oder zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die konkrete Bewertung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, der betrieblichen Entwicklung ohne Schaden und den tatsächlichen Auswirkungen der Unterbrechung.

Wie wird ein Betriebsunterbrechungsschaden berechnet?

Zunächst wird die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet, die ohne das Schadenereignis voraussichtlich eingetreten wäre. Dieser Soll-Entwicklung werden die tatsächlich erzielten Ergebnisse gegenübergestellt. Anschließend werden ersparte, nicht fortlaufende Kosten, Nachholeffekte, Verlagerungen und Schadenminderungsmaßnahmen berücksichtigt.

Welche fortlaufenden Kosten können berücksichtigt werden?

Hierzu können beispielsweise Personalaufwendungen, Mieten, Leasingkosten, Finanzierungskosten sowie bestimmte Wartungs-, IT- oder Dienstleistungskosten gehören. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung, sondern ob die Kosten während der Unterbrechung tatsächlich fortliefen und nach dem Versicherungsvertrag relevant sind.

Was sind Schadenminderungskosten?

Schadenminderungskosten sind zusätzliche Aufwendungen, mit denen der Betriebsunterbrechungsschaden vermieden oder reduziert werden soll. Hierzu können Provisorien, Ausweichräume, Mehrarbeit, Fremdvergaben, beschleunigte Lieferungen oder gezielte Kundeninformationen gehören. Wir prüfen Schadenbezug, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und zeitliche Zuordnung.

Was bedeutet die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den die wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden können. Sie beginnt nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und endet spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Sie ist nicht automatisch mit der technischen Wiederherstellungszeit gleichzusetzen.