Finanzielle Einbußen und Haftungsfragen klar bewerten

Haftpflichtschäden

Im Rahmen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung werden Ansprüche Dritter infolge betrieblicher Tätigkeiten abgedeckt, sofern diese schuldhaft verursacht wurden. Dies können Personenschäden, Sachschäden, oder Schäden infolge Fehlberatung sein, welche in Vermögensschäden resultieren.

Oftmals werden Vermögensschäden vor Gericht ausgetragen. Daher bedarf es einer genauen Begutachtung des Sachverhaltes sowie der geltend gemachten Forderungen.

Verdienstausfallschäden

Als Folge eines Schadenereignisses kommt es beim Geschädigten in vielen Fällen zu Minderleistungen oder zeitlichen Arbeitsunterbrechungen. Bei selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten führt dies oftmals zu Verdienstausfällen und/oder eintretendem Gewinnrückgang.

Bei Verdienstausfallschäden sowie bei Haftpflichtschäden spielt die Prognose über die Einkommensentwicklung im Zeitraum der Einschränkung eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren aus der Vergangenheit, wie Anzahl der Mitarbeiter, Betriebseinnahmen und -ausgaben, Kostenstruktur und Gewinnentwicklung sowie der zukünftigen Marktentwicklung der jeweiligen Branche, können verlässliche Zukunftserwartungen prognostiziert werden.

Häufige Fragen zu Haftpflicht- und Verdienstausfallschäden

Was ist ein Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn gegen eine Person oder ein Unternehmen Ansprüche wegen eines verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens erhoben werden. Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf die sachverständige Ermittlung und Bewertung der geltend gemachten wirtschaftlichen Schadenfolgen. Die rechtliche Haftungsfrage bleibt davon getrennt.

Wie wird ein Verdienstausfallschaden ermittelt?

Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche Entwicklung, die ohne das Schadenereignis voraussichtlich eingetreten wäre. Berücksichtigt werden insbesondere bisherige Einkünfte, betriebliche Entwicklung, Dauer und Umfang der Einschränkung, ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich noch erzielte Einnahmen.

Wie wird der Verdienstausfall bei Selbstständigen und Unternehmen nachgewiesen?

Die Bewertung erfolgt regelmäßig anhand von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Steuerunterlagen, Auftragsdaten und weiteren betrieblichen Nachweisen. Sondereinflüsse, saisonale Schwankungen und schadenunabhängige Veränderungen werden von den eigentlichen Schadenfolgen abgegrenzt.

Ist ein Umsatzrückgang automatisch ein ersatzfähiger Schaden?

Nein. Ein Umsatzrückgang allein belegt weder seine Ursache noch die endgültige Schadenhöhe. Maßgeblich sind unter anderem entgangene Deckungsbeiträge, ersparte Kosten, Verlagerungen, Nachholeffekte und die Frage, ob der Rückgang tatsächlich auf das geltend gemachte Ereignis zurückzuführen ist.

Welche Rolle übernimmt das Sachverständigenbüro?

Wir bereiten die wirtschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen des geltend gemachten Schadens nachvollziehbar auf. Dazu prüfen wir Unterlagen, Berechnungsansätze, Kausalzusammenhänge und Minderungsfaktoren. Eine rechtliche Bewertung von Haftung, Anspruchsgrund oder Ersatzpflicht ist hiervon zu unterscheiden.