Häufig gestellte Fragen – FAQ
Sie haben Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen rund um unsere Leistungen, Abläufe und Gutachten. Zusätzlich bieten wir auf den jeweiligen Schadensseiten spezifische FAQs, die gezielt auf einzelne Schadenstypen eingehen. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Einrichtungsschäden
Was zählt zu einem Einrichtungsschaden?
Zu den betrieblichen Einrichtungen gehören insbesondere Maschinen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Büro-, Lager-, Werkstatt-, Praxis- und Ladeneinrichtungen. Im Schadenfall grenzen wir die betroffenen Gegenstände nachvollziehbar von Gebäudebestandteilen, Betriebsvorrichtungen, Waren und sonstigen Vermögenswerten ab.
Wie wird die Höhe eines Einrichtungsschadens ermittelt?
Ausgangspunkt sind der Zustand und die Nutzung der betroffenen Einrichtung unmittelbar vor dem Schaden. Je nach Versicherungsvertrag und Schadenposition können insbesondere Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Zeitwert, Restwert oder vereinbarte Entschädigungsgrenzen maßgeblich sein. Wir dokumentieren die zugrunde gelegten Mengen, Preise und Bewertungsansätze prüffähig.
Reparatur oder Ersatzbeschaffung: Wie wird die wirtschaftlich sinnvolle Lösung bestimmt?
Geprüft werden insbesondere der technische Zustand, die Reparaturfähigkeit, die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Wiederbeschaffungskosten sowie verbleibende Minderwerte und betriebliche Folgewirkungen. Auch Lieferzeiten, Kompatibilität und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen können für die Bewertung wesentlich sein.
Wie werden Gebäude- und Einrichtungsschäden voneinander abgegrenzt?
Die Abgrenzung richtet sich nicht allein danach, ob ein Gegenstand fest mit dem Gebäude verbunden ist. Zu berücksichtigen sind unter anderem Funktion, Eigentumsverhältnisse, Einbauart, betriebliche Zweckbestimmung sowie mietvertragliche Regelungen. Wir arbeiten die Zuordnung positionsbezogen und nachvollziehbar heraus.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
Hilfreich sind Inventar- und Anlagenverzeichnisse, Anschaffungsrechnungen, Angebote, Wartungsunterlagen, Fotos, Mietverträge und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Fehlen Unterlagen, prüfen wir, ob sich Bestand und Wert anhand anderer betrieblicher oder technischer Nachweise plausibilisieren lassen.
Warenschäden
Was fällt unter einen Warenschaden?
Ein Warenschaden betrifft Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie sonstige betriebliche Vorräte. Bewertet werden sowohl vollständige Verluste als auch Qualitätsbeeinträchtigungen, Kontaminationen, Beschädigungen und wirtschaftliche Minderwerte.
Wie wird die Höhe eines Warenschadens ermittelt?
Die Bewertung richtet sich nach Warenart, Handelsstufe, Zustand, Verwendbarkeit und den vertraglich vereinbarten Bewertungsgrundlagen. Je nach Einzelfall können insbesondere Einkaufspreise, Herstellkosten, Wiederbeschaffungskosten, Restwerte und erzielbare Verwertungserlöse zu berücksichtigen sein.
Wann liegt trotz äußerlich unbeschädigter Ware ein Schaden vor?
Auch äußerlich unauffällige Ware kann durch Rauch, Ruß, Feuchtigkeit, Temperaturabweichungen, Gerüche, Löschmittel oder Kontamination beeinträchtigt sein. Maßgeblich sind die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit, geltende Qualitätsanforderungen und eine tatsächlich nachweisbare Beeinträchtigung. Eine vorsorgliche Aussonderung allein begründet nicht in jedem Fall einen Sachschaden.
Können beschädigte Waren noch verwertet oder verkauft werden?
Das hängt von Warenart, Schadenbild, rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen der weiteren Liefer- oder Absatzkette ab. Soweit eine Verwertung möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, werden Verwertungserlöse, erforderliche Aufwendungen und mögliche Wertminderungen transparent gegenübergestellt.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
Benötigt werden regelmäßig Bestandslisten, Warenwirtschaftsdaten, Einkaufs- und Herstellkostennachweise, Lieferscheine, Inventuren, Fotos sowie Angaben zu Alter, Charge und Verwendbarkeit der Waren. Bei größeren Beständen kann eine strukturierte Stichproben- oder Mengenermittlung erforderlich sein.
Betriebsunterbrechungsschäden
Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?
Ein Betriebsunterbrechungsschaden kann entstehen, wenn ein versichertes Schadenereignis betriebliche Abläufe beeinträchtigt und hierdurch Erträge ausfallen oder zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die konkrete Bewertung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag, der betrieblichen Entwicklung ohne Schaden und den tatsächlichen Auswirkungen der Unterbrechung.
Wie wird ein Betriebsunterbrechungsschaden berechnet?
Zunächst wird die wirtschaftliche Entwicklung betrachtet, die ohne das Schadenereignis voraussichtlich eingetreten wäre. Dieser Soll-Entwicklung werden die tatsächlich erzielten Ergebnisse gegenübergestellt. Anschließend werden ersparte, nicht fortlaufende Kosten, Nachholeffekte, Verlagerungen und Schadenminderungsmaßnahmen berücksichtigt.
Welche fortlaufenden Kosten können berücksichtigt werden?
Hierzu können beispielsweise Personalaufwendungen, Mieten, Leasingkosten, Finanzierungskosten sowie bestimmte Wartungs-, IT- oder Dienstleistungskosten gehören. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung, sondern ob die Kosten während der Unterbrechung tatsächlich fortliefen und nach dem Versicherungsvertrag relevant sind.
Was sind Schadenminderungskosten?
Schadenminderungskosten sind zusätzliche Aufwendungen, mit denen der Betriebsunterbrechungsschaden vermieden oder reduziert werden soll. Hierzu können Provisorien, Ausweichräume, Mehrarbeit, Fremdvergaben, beschleunigte Lieferungen oder gezielte Kundeninformationen gehören. Wir prüfen Schadenbezug, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und zeitliche Zuordnung.
Was bedeutet die Haftzeit?
Die Haftzeit ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den die wirtschaftlichen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden können. Sie beginnt nach Maßgabe des Versicherungsvertrags und endet spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Sie ist nicht automatisch mit der technischen Wiederherstellungszeit gleichzusetzen.
Haftpflicht- und Verdienstausfallschäden
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn gegen eine Person oder ein Unternehmen Ansprüche wegen eines verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens erhoben werden. Unsere Tätigkeit konzentriert sich auf die sachverständige Ermittlung und Bewertung der geltend gemachten wirtschaftlichen Schadenfolgen. Die rechtliche Haftungsfrage bleibt davon getrennt.
Wie wird ein Verdienstausfallschaden ermittelt?
Ausgangspunkt ist die wirtschaftliche Entwicklung, die ohne das Schadenereignis voraussichtlich eingetreten wäre. Berücksichtigt werden insbesondere bisherige Einkünfte, betriebliche Entwicklung, Dauer und Umfang der Einschränkung, ersparte Aufwendungen sowie tatsächlich noch erzielte Einnahmen.
Wie wird der Verdienstausfall bei Selbstständigen und Unternehmen nachgewiesen?
Die Bewertung erfolgt regelmäßig anhand von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Steuerunterlagen, Auftragsdaten und weiteren betrieblichen Nachweisen. Sondereinflüsse, saisonale Schwankungen und schadenunabhängige Veränderungen werden von den eigentlichen Schadenfolgen abgegrenzt.
Ist ein Umsatzrückgang automatisch ein ersatzfähiger Schaden?
Nein. Ein Umsatzrückgang allein belegt weder seine Ursache noch die endgültige Schadenhöhe. Maßgeblich sind unter anderem entgangene Deckungsbeiträge, ersparte Kosten, Verlagerungen, Nachholeffekte und die Frage, ob der Rückgang tatsächlich auf das geltend gemachte Ereignis zurückzuführen ist.
Welche Rolle übernimmt das Sachverständigenbüro?
Wir bereiten die wirtschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen des geltend gemachten Schadens nachvollziehbar auf. Dazu prüfen wir Unterlagen, Berechnungsansätze, Kausalzusammenhänge und Minderungsfaktoren. Eine rechtliche Bewertung von Haftung, Anspruchsgrund oder Ersatzpflicht ist hiervon zu unterscheiden.
Unternehmensberatung im Schadenfall
Warum ist eine frühzeitige Beratung im Schadenfall sinnvoll?
Bereits kurz nach dem Schaden werden Entscheidungen getroffen, die den weiteren Verlauf wesentlich beeinflussen können. Dazu gehören Beweissicherung, Schadenminderung, Wiederherstellungsplanung, Zwischenlösungen und Dokumentation. Eine frühzeitige sachverständige Begleitung hilft, technische und wirtschaftliche Maßnahmen aufeinander abzustimmen.
Wie unterstützen Sie Unternehmen unmittelbar nach einem Schaden?
Wir strukturieren die erforderlichen Informationen, erfassen die betroffenen Schadenbereiche und unterstützen bei der Priorisierung der nächsten Schritte. Dabei behalten wir sowohl den Sachschaden als auch mögliche Auswirkungen auf Warenbestände und Betriebsabläufe im Blick.
Unterstützen Sie auch bei Provisorien und Schadenminderungsmaßnahmen?
Ja. Wir bewerten mögliche Ausweichlösungen, Fremdvergaben, Ersatzbeschaffungen und Beschleunigungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Kosten und ihre voraussichtliche Wirkung. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage zur Begrenzung der wirtschaftlichen Schadenfolgen.
Wie wird die Schadenentwicklung laufend überwacht?
Wir führen die Erkenntnisse aus Sachschaden, Warenbewertung und Betriebsunterbrechung zusammen und gleichen diese mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand ab. Offene Unterlagen, Kostenentwicklungen, Terminrisiken und Abgrenzungsfragen werden fortlaufend dokumentiert.
Für wen ist die Beratung geeignet?
Die Beratung richtet sich insbesondere an Unternehmen, Versicherungsnehmer, Versicherer, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte und weitere Schadenbeteiligte. Umfang und Aufgabenstellung werden auf den konkreten Schadenfall und die jeweilige Beauftragung abgestimmt.
Buchmäßige Ermittlung und Bewertung
Was bedeutet buchmäßige Ermittlung eines Schadens?
Bei der buchmäßigen Ermittlung werden Bestände und Werte anhand der Finanz-, Anlagen-, Lager- und Warenbuchhaltung rekonstruiert. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn körperliche Bestände nicht mehr vollständig aufgenommen werden können oder Geschäftsunterlagen beschädigt beziehungsweise vernichtet wurden.
Wie können vernichtete Warenbestände rekonstruiert werden?
Mögliche Grundlagen sind unter anderem Inventuren, Wareneingänge, Verkäufe, Verbräuche, Produktionsdaten, Warenwirtschaftssysteme und Bestandsfortschreibungen. Die verwendeten Quellen und Annahmen werden offengelegt, damit die Ermittlung rechnerisch nachvollzogen werden kann.
Welche Unterlagen werden für die buchmäßige Ermittlung benötigt?
Typischerweise werden Inventurlisten, Einkaufs- und Verkaufsdaten, Lagerbewegungen, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Produktionsaufzeichnungen und Daten aus Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Betrieb und Schadenbild ab.
Wie werden Unsicherheiten und fehlende Unterlagen berücksichtigt?
Fehlende Daten werden nicht ohne Weiteres durch pauschale Annahmen ersetzt. Zunächst werden alternative Nachweise und Vergleichszeiträume geprüft. Verbleibende Unsicherheiten, Bandbreiten und Schätzgrundlagen werden in der Bewertung ausdrücklich dargestellt.
Können auch Maschinen und Betriebseinrichtungen buchmäßig bewertet werden?
Ja. Anlagenverzeichnisse, Abschreibungsdaten und Anschaffungsrechnungen können zur Identifikation und Plausibilisierung herangezogen werden. Der bilanzielle Buchwert ist jedoch nicht automatisch mit dem versicherungsvertraglich oder wirtschaftlich maßgeblichen Wert gleichzusetzen.
Rückwirkungsschäden
Was ist ein Rückwirkungsschaden?
Ein Rückwirkungsschaden kann entstehen, wenn ein Schaden bei einem Zulieferer oder Abnehmer den eigenen Betrieb wirtschaftlich beeinträchtigt. Beispielsweise können benötigte Vorprodukte ausbleiben oder Absatzmöglichkeiten vorübergehend entfallen. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.
Worin unterscheidet sich ein Rückwirkungsschaden von einem unmittelbaren Betriebsunterbrechungsschaden?
Bei einer unmittelbaren Betriebsunterbrechung liegt der auslösende Sachschaden typischerweise im eigenen Betrieb. Beim Rückwirkungsschaden tritt das auslösende Ereignis bei einem anderen Unternehmen ein. Die wirtschaftlichen Auswirkungen zeigen sich jedoch im eigenen Betrieb.
Wie wird der Zusammenhang mit dem Schaden des Zulieferers oder Abnehmers nachgewiesen?
Geprüft werden unter anderem Liefer- und Abnahmebeziehungen, Vertragsunterlagen, Bestellungen, Produktionsabläufe, Lagerreichweiten und alternative Bezugsmöglichkeiten. Entscheidend ist die nachvollziehbare Abgrenzung zu allgemeinen Marktveränderungen und anderen schadenunabhängigen Ursachen.
Müssen alternative Lieferanten oder Absatzwege berücksichtigt werden?
Mögliche Alternativen sind im Rahmen der Schadenminderung regelmäßig wirtschaftlich zu prüfen. Dabei sind Verfügbarkeit, Qualität, Lieferzeit, Mehrkosten und betriebliche Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Eine theoretische Alternative ist nicht zwangsläufig tatsächlich geeignet.
Wie wird die wirtschaftliche Höhe eines Rückwirkungsschadens ermittelt?
Die Berechnung orientiert sich grundsätzlich an den Methoden der Betriebsunterbrechungsbewertung. Ermittelt werden insbesondere schadenbedingte Ertragsausfälle, ersparte Kosten, zusätzliche Aufwendungen sowie mögliche Verlagerungs- und Nachholeffekte innerhalb des maßgeblichen Zeitraums.
Transportschäden
Was ist ein Transportschaden?
Ein Transportschaden ist eine Beschädigung, ein Verlust oder eine Wertminderung von Gütern im Zusammenhang mit ihrer Beförderung oder transportbedingten Zwischenlagerung. Erscheinungsformen sind beispielsweise Bruch, Nässe, Verrutschen, Temperaturabweichungen, Kontamination oder Fehlmengen.
Was sollte unmittelbar nach Feststellung eines Transportschadens getan werden?
Schadenbild, Verpackung, Kennzeichnungen und Transportmittel sollten möglichst unverändert fotografisch dokumentiert werden. Außerdem sollten Lieferscheine, Frachtpapiere, Temperaturaufzeichnungen und Verpackungsmaterial gesichert werden. Erforderliche Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Schäden bleiben davon unberührt.
Wie wird festgestellt, wann und wodurch der Schaden entstanden ist?
Ausgewertet werden insbesondere Schadenbild, Verpackung, Lade- und Sicherungssituation, Transportverlauf, Umschlagpunkte und vorhandene Messdaten. Daraus können technisch und wirtschaftlich nachvollziehbare Feststellungen zum möglichen Entstehungsbereich abgeleitet werden. Die rechtliche Haftungszuordnung ist davon getrennt zu betrachten.
Wie wird die Höhe eines Transportschadens bewertet?
Je nach Schadenbild werden Wiederbeschaffungs-, Reparatur-, Sortier-, Prüf- oder Aufbereitungskosten sowie Restwerte und Verwertungserlöse betrachtet. Bei teilweiser Beeinträchtigung kann außerdem eine wirtschaftliche Wertminderung zu prüfen sein.
Welche Unterlagen werden für die Begutachtung benötigt?
Benötigt werden regelmäßig Fracht- und Lieferpapiere, Handelsrechnungen, Packlisten, Fotos, Schadenprotokolle, Reklamationen sowie Angaben zur Verpackung und zum Transportverlauf. Bei temperaturgeführten oder empfindlichen Gütern können zusätzlich Mess- und Qualitätsdaten erforderlich sein.
