Verlorene Werte rekonstruieren – wir schaffen Klarheit

Im Schadenfall ist es je nach Umfang nicht mehr möglich, Bewertungen anhand von körperlichen Bestandsaufnahmen von Einrichtungsgegenständen und Warenvorräten durchzuführen, da diese infolge des Ereignisses vernichtet wurden. Anhand buchhalterischer Unterlagen vom Steuerberater, sind wir in der Lage, verlässliche Bewertungen zu den versicherten Bereichen der Betriebsunterbrechung sowie zu Sachwerten der Inhaltsversicherung zu tätigen.

Die Bewertung von Warenvorräten zum Zweck einer Schadenfeststellung oder Beratung von angemessenen Versicherungssummen in der Betriebsunterbrechung sowie in der Sachversicherung können auf buchhalterischem Wege durchgeführt werden.

Häufige Fragen zu Buchmäßige Ermittlung und Bewertung

Was bedeutet buchmäßige Ermittlung eines Schadens?

Bei der buchmäßigen Ermittlung werden Bestände und Werte anhand der Finanz-, Anlagen-, Lager- und Warenbuchhaltung rekonstruiert. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn körperliche Bestände nicht mehr vollständig aufgenommen werden können oder Geschäftsunterlagen beschädigt beziehungsweise vernichtet wurden.

Wie können vernichtete Warenbestände rekonstruiert werden?

Mögliche Grundlagen sind unter anderem Inventuren, Wareneingänge, Verkäufe, Verbräuche, Produktionsdaten, Warenwirtschaftssysteme und Bestandsfortschreibungen. Die verwendeten Quellen und Annahmen werden offengelegt, damit die Ermittlung rechnerisch nachvollzogen werden kann.

Welche Unterlagen werden für die buchmäßige Ermittlung benötigt?

Typischerweise werden Inventurlisten, Einkaufs- und Verkaufsdaten, Lagerbewegungen, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Produktionsaufzeichnungen und Daten aus Warenwirtschafts- oder ERP-Systemen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Betrieb und Schadenbild ab.

Wie werden Unsicherheiten und fehlende Unterlagen berücksichtigt?

Fehlende Daten werden nicht ohne Weiteres durch pauschale Annahmen ersetzt. Zunächst werden alternative Nachweise und Vergleichszeiträume geprüft. Verbleibende Unsicherheiten, Bandbreiten und Schätzgrundlagen werden in der Bewertung ausdrücklich dargestellt.

Können auch Maschinen und Betriebseinrichtungen buchmäßig bewertet werden?

Ja. Anlagenverzeichnisse, Abschreibungsdaten und Anschaffungsrechnungen können zur Identifikation und Plausibilisierung herangezogen werden. Der bilanzielle Buchwert ist jedoch nicht automatisch mit dem versicherungsvertraglich oder wirtschaftlich maßgeblichen Wert gleichzusetzen.