Beschädigte Bestände korrekt bewerten

Warenvorräte sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Daher bilden diese einen wichtigen Geschäftsbestandteil eines Betriebes. Im Schadenfall, z.B. durch Feuer, Wasser oder Einbruchbruchdiebstahl können sie beschädigt und zerstört werden oder ganz abhandenkommen.

Warenvorräte unterscheiden sich in ihrer Bedeutung für Industrie-, Handels-, und Dienstleistungsunternehmen. Während für Industrieunternehmen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Vordergrund stehen, sind es für Handelsunternehmen Verkaufswaren und für Dienstleistungsunternehmen Vorräte in Form von fertigen und unfertigen Leistungen.

Die Bewertung der zu Schaden gekommenen Warenvorräte erfolgt in der Regel mit Hilfe von Warenwirtschaftssystemen, Fertigungslisten, Auswertungen von Inventurunterlagen, buchmäßigen Analysen und/oder historischen Bestandsveränderungen.

Häufige Fragen zu Warenschäden

Was fällt unter einen Warenschaden?

Ein Warenschaden betrifft Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie sonstige betriebliche Vorräte. Bewertet werden sowohl vollständige Verluste als auch Qualitätsbeeinträchtigungen, Kontaminationen, Beschädigungen und wirtschaftliche Minderwerte.

Wie wird die Höhe eines Warenschadens ermittelt?

Die Bewertung richtet sich nach Warenart, Handelsstufe, Zustand, Verwendbarkeit und den vertraglich vereinbarten Bewertungsgrundlagen. Je nach Einzelfall können insbesondere Einkaufspreise, Herstellkosten, Wiederbeschaffungskosten, Restwerte und erzielbare Verwertungserlöse zu berücksichtigen sein.

Wann liegt trotz äußerlich unbeschädigter Ware ein Schaden vor?

Auch äußerlich unauffällige Ware kann durch Rauch, Ruß, Feuchtigkeit, Temperaturabweichungen, Gerüche, Löschmittel oder Kontamination beeinträchtigt sein. Maßgeblich sind die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit, geltende Qualitätsanforderungen und eine tatsächlich nachweisbare Beeinträchtigung. Eine vorsorgliche Aussonderung allein begründet nicht in jedem Fall einen Sachschaden.

Können beschädigte Waren noch verwertet oder verkauft werden?

Das hängt von Warenart, Schadenbild, rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen der weiteren Liefer- oder Absatzkette ab. Soweit eine Verwertung möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, werden Verwertungserlöse, erforderliche Aufwendungen und mögliche Wertminderungen transparent gegenübergestellt.

Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?

Benötigt werden regelmäßig Bestandslisten, Warenwirtschaftsdaten, Einkaufs- und Herstellkostennachweise, Lieferscheine, Inventuren, Fotos sowie Angaben zu Alter, Charge und Verwendbarkeit der Waren. Bei größeren Beständen kann eine strukturierte Stichproben- oder Mengenermittlung erforderlich sein.