Wenn Schäden bei Partnern Ihr Unternehmen treffen – wir analysieren die Folgen

Als Rückwirkungsschäden werden Ertragsausfälle bezeichnet, die bei einem Betrieb entstehen, als Folge eines Schadenereignisses in einem Fremdbetrieb, z.B. bei einem Zulieferer oder Abnehmer. Der versicherte Betrieb hat dabei selbst keinen Sachschaden erlitten.

Der Wegfall von Zulieferern oder Abnehmern und die sich daraus resultierenden Ertragsverluste stellt ein Risiko für den eigenen Betrieb dar. Ein solches kann mit einer entsprechenden Versicherung für Rückwirkungsschäden abgesichert werden.

Rückwirkungsschäden gehören nicht zum Standarddeckungsumfang einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Dieses Risiko muss daher gesondert abgedeckt werden.

Häufige Fragen zu Rückwirkungsschäden

Was ist ein Rückwirkungsschaden?

Ein Rückwirkungsschaden kann entstehen, wenn ein Schaden bei einem Zulieferer oder Abnehmer den eigenen Betrieb wirtschaftlich beeinträchtigt. Beispielsweise können benötigte Vorprodukte ausbleiben oder Absatzmöglichkeiten vorübergehend entfallen. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.

Worin unterscheidet sich ein Rückwirkungsschaden von einem unmittelbaren Betriebsunterbrechungsschaden?

Bei einer unmittelbaren Betriebsunterbrechung liegt der auslösende Sachschaden typischerweise im eigenen Betrieb. Beim Rückwirkungsschaden tritt das auslösende Ereignis bei einem anderen Unternehmen ein. Die wirtschaftlichen Auswirkungen zeigen sich jedoch im eigenen Betrieb.

Wie wird der Zusammenhang mit dem Schaden des Zulieferers oder Abnehmers nachgewiesen?

Geprüft werden unter anderem Liefer- und Abnahmebeziehungen, Vertragsunterlagen, Bestellungen, Produktionsabläufe, Lagerreichweiten und alternative Bezugsmöglichkeiten. Entscheidend ist die nachvollziehbare Abgrenzung zu allgemeinen Marktveränderungen und anderen schadenunabhängigen Ursachen.

Müssen alternative Lieferanten oder Absatzwege berücksichtigt werden?

Mögliche Alternativen sind im Rahmen der Schadenminderung regelmäßig wirtschaftlich zu prüfen. Dabei sind Verfügbarkeit, Qualität, Lieferzeit, Mehrkosten und betriebliche Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Eine theoretische Alternative ist nicht zwangsläufig tatsächlich geeignet.

Wie wird die wirtschaftliche Höhe eines Rückwirkungsschadens ermittelt?

Die Berechnung orientiert sich grundsätzlich an den Methoden der Betriebsunterbrechungsbewertung. Ermittelt werden insbesondere schadenbedingte Ertragsausfälle, ersparte Kosten, zusätzliche Aufwendungen sowie mögliche Verlagerungs- und Nachholeffekte innerhalb des maßgeblichen Zeitraums.